Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reklamieren
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1Reitwein
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Reitzettel
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Reklamation
reklamieren
, v.
etw. (jn.) zurückfordern, einen Anspruch geltend machen
- [Inhalt des] cartel-geldes ... vor jeden deserteur anstatt des gegebenen werbe-geldes, ingleichen vor das genoßene tractament, und alle darauf verwandte kosten ... sechs rthlr.: von dem reclamirenden officier bezahlet1720 CCMarch. III 2 Sp. 206Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- reclamiren ... heisset uͤberhaupt einen anspruch auf etwas, [z.] e. an aufgebrachte schiffe machen, die man ... zuruͤck zu geben fordert; ins besondere aber im kriege gewisse personen oder guͤter ... oder auch uberlaͤuffer wieder zuruͤck fordern1741 Zedler 30 Sp. 1543Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)