Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reklamieren

reklamieren

, v.

etw. (jn.) zurückfordern, einen Anspruch geltend machen
  • [Inhalt des] cartel-geldes ... vor jeden deserteur anstatt des gegebenen werbe-geldes, ingleichen vor das genoßene tractament, und alle darauf verwandte kosten ... sechs rthlr.: von dem reclamirenden officier bezahlet
    1720 CCMarch. III 2 Sp. 206
  • reclamiren ... heisset uͤberhaupt einen anspruch auf etwas, [z.] e. an aufgebrachte schiffe machen, die man ... zuruͤck zu geben fordert; ins besondere aber im kriege gewisse personen oder guͤter ... oder auch uberlaͤuffer wieder zuruͤck fordern
    1741 Zedler 30 Sp. 1543
unter Ausschluss der Schreibform(en):