Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rekognistanzbuch

Rekognistanzbuch

, n.

Verzeichnis von Rekognitionen (II) 
  • was schrifften, brieffen, gewarsammen, roͤdell oder recognistantzbuͤcher wir obbemelter sachen halb hinder uns haben ... dieselben soͤllen ... wir den ... von Bern zů ihren handen geben
    1501 LaupenAmtsbez. 123
unter Ausschluss der Schreibform(en):