Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rekognistanzbuch
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, n.
Verzeichnis von Rekognitionen (II)
- was schrifften, brieffen, gewarsammen, roͤdell oder recognistantzbuͤcher wir obbemelter sachen halb hinder uns haben ... dieselben soͤllen ... wir den ... von Bern zů ihren handen geben1501 LaupenAmtsbez. 123Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"