Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rekognition
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Rekognistanzbuch
Rekognition
, f.
I
Bestätigung, Beglaubigung der Echtheit eines Dokuments
- [wir] enwillen nicht geven ienige breve efter recognitien over erve effte gud, gelegen in orer stad1468 GöttingenUB. II 287Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- einen loffwerdigen schin und vorsegelde recognition upp solliche gelesen czerte1535 LübRatsurt. III 259
- wann die originalverschreibung, oder andere ... vertraͤge, gerichtlich producirt vnd recognoscirt werden: so sol der gerichtschreiber ... die recognition, vnd was sich dabey zutregt, ad acta registriren1603/05 HambGO. I 30 Art. 4Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- im fall ... er bei ausziehung der prozeß seine briefliche documenta oder andere probatorien ... beigelegt hätte ..., dieselbe alle zumal anstatt des beweises wiederholen, der dokumenten rekognition bitten, doch sonsten ihme, da er keine probatoria beigelegt, die reproduktion der zitation und einführung der klag obbesagter gestalt zu werk zu richten unbenommen [sei]1654 JRA.(Laufs) § 35
- recognition derer documente oder brieflichen urkunden ... die nehmung in augenschein oder besichtigung derere briefe und siegel, ob solche falsch oder richtig sind, ist eine gerichtliche handlung1741 Zedler 30 Sp. 1544 [ebd. zS.]Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- recognition das gestaͤndnis, wodurch iemand bekennet, daß die vorgezeigte schrift von ihm geschrieben worden1762 Wiesand 890Faksimile - in Google Books
- dieß [aus einem Pachtverhältnis rührende Verpflichtung] wuͤrde aber noch nicht durch die recognition der pachtbuͤcher bewirkt werden1805 Schmalz,NSamml. II 205
II
(schriftliche) Bestätigung des Empfangs einer Sache oder der Durchführung einer Handlung
- do war kein legzedel oder recognition, die im fahl der not het megen furgelegt werden1566/67 ZimmernChr. III 401Faksimile - in Google Books
- wir ... vberantwurten jme ... die recognition so obgemelter herr W.S. obbeschriebnem herr J.A. ... geben zuhanden1574 Frey,Pract. 209Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- das auch derjenig, so solche schrifften von dem registratoren empfahet, ime davon ein recognition herauß gebe und dieselbe bei die acta ... hingelacht werdeMünsterKzlO.(1574) 252
- hinwieder e.f.g. mir eine rekognition unter dero hand und siegel, auch ein nebenschreiben an dero herrn vater ... geben wollen, des inhalts, daß e. f. g. von mir die vorgenannten 300 goldgulden empfangen1601 NeuburgKollBl. 60 (1896) 80
- solle der referent solche [relation] niemand anders als den revisorn ... gegen rekognition aushändigen1654 JRA.(Laufs) § 150
- recognition ... wird also derjenige schein genennet, so einem gegeben wird, welcher etwas uͤberliefert, oder in verwahrung gegeben1753 Oberländer 594Faksimile - in Google Books
- allwo das darlehen nebst einem ... amtszettel, oder recognition dem pfandgeber zu seiner sicherheit behaͤndiget werden muß1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 65Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Identifikation eines Beschuldigten vor Gericht
- die recognition [des Angeschuldigten] selbst pfleget [beim Zeugenverhör] gewoͤhnlich in gesellschaft einiger andern vorgenommen zu werden1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1338
IV
wie Rekognitiongeld
vgl.
Rezeßgeld
- daß die perlefinker, wann sie sich eine geraume zeit allhie in T. uffhalten, anstatt der vier, hinfuͤhro acht reichsthaler, der stadt zur recognition zahlen muͤssen1660 CStSlesv. III 2 S. 46
- das ... die filialkirchen Sch. von dero mutter- und pfarrkirchen F. gegen einer jährlichen recognition ... gänzlich separirt ... werden solle1720 FreibDiözArch. 19 (1887) 289Faksimile - in Google Books
- die ... für diese concession [zur Schifffahrt] offerierte jährliche recognition zu sechs reichsthaler courant sollen auf weihnachten jeden jahres ... abgetragen werden1758 OstfriesBauerR. 86
- laudemium oder recognition der oberlehenherrlichen rechte ... welche so, wie das pfundgeld, bey jeder veraͤnderung zu entrichten [sind]1811 Heinke,NÖLehenR. I 147Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
V
Anerkennung eines Lehens
vgl.
rekognoszieren (II)
- der erbzins [muß] ... vom zinsmanne der zinsherrschaft ... jaͤhrlich zur recognition des obereigentumes und zwar an einem festgesetzten tage entrichtet werden1788 Thomas,FuldPrR. I 266Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte