Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rekognitionsgeld
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Rekognitionsgeld
, n.
regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen zu zahlende Abgabe zur Anerkennung eines Rechtsverhältnisses
- ablegung der stadt schulde, zinse, recognitionsgeldes1567 BeitrRostock 4, 2 (1905) 70
- daß ein jeder ... schild- auch ... raif- und mayen-wirth in stadt und doͤrfern ... hierzu ... bey ... solcher wirthschafften aigenthaͤtiger antrettung von uns ... am regiment ... keine special-bewilligung erlangt ... das recognitions-geld ... noch zu erstatten [hat], alljaͤhrlich solche bewilligung auffs neue requiriren [soll], und jedesmal ein gewises requisitions-geld ... zu raichen [hat]1669 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 234Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß wir ... die accise und das strandgeld noch auf dreissig jahre ... gegen erlegung 600 fl. recognition-gelder ... einnehmen1674 Westphalen,Mon. IV 1233Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- recognitions-geld von allen ... gangbaren weber-stuͤhlen1728 HessSamml. III 1020Faksimile (ca. 452 KB)
- dafür [Schutz der schiffer und güter] soll von jeder last 6 pf. recognitionsgeld ... entrichtet werden1740 Westphalen,Mon. II 1689Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- haben s.k.m. ... declariren lassen, daß ... der stadt weder das an das ostfriesische regierhaus jährlich zu erlegende recognitionsgeld gesteigert noch einige andere abgabe ... aufgebürdet werden solle1744 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 721
- dass ihr denen emdischen juden ... bekannt gemachet, sich bei euch zu melden, um das recognitionsgeld zu reguliren1745 Stern,PreußJuden III 2 S. 1400
- [Freibauern sind] freie leute, die nichts anderes als die gemeinen landesonora [!] tragen, zuweilen von ihren liegenden gründen recognitionsgelder entrichtenum 1750 ZBayrLG. 23 (1960) 273
- die kammer empfaͤngt fuͤr das privilegium das konzessions- recognitions- und provisionsgeld1785 Fischer,KamPolR. II 782Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein buͤrger der residenzstadt, wenn er ausser derselben wohnt ... muß, um nicht seines buͤrgerrechtes verlustigt zu werden, alle jahre 19 kr. sogenanntes recognitionsgeld entrichten1788 Thomas,FuldPrR. I 179Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die vikarie s. Andreas ... besaß eine rente ... welche ... bei jedem veraͤnderungsfalle des besitzers 10 rthlr. rekognizionsgeld betrug1808 Krug,StaatswPreuß. 83Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)