Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rekognitionsgeld

Rekognitionsgeld

, n.

regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen zu zahlende Abgabe zur Anerkennung eines Rechtsverhältnisses
  • ablegung der stadt schulde, zinse, recognitionsgeldes 
    1567 BeitrRostock 4, 2 (1905) 70
  • daß ein jeder ... schild- auch ... raif- und mayen-wirth in stadt und doͤrfern ... hierzu ... bey ... solcher wirthschafften aigenthaͤtiger antrettung von uns ... am regiment ... keine special-bewilligung erlangt ... das recognitions-geld ... noch zu erstatten [hat], alljaͤhrlich solche bewilligung auffs neue requiriren [soll], und jedesmal ein gewises requisitions-geld ... zu raichen [hat]
    1669 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 234
  • daß wir ... die accise und das strandgeld noch auf dreissig jahre ... gegen erlegung 600 fl. recognition-gelder ... einnehmen
    1674 Westphalen,Mon. IV 1233
  • recognitions-geld von allen ... gangbaren weber-stuͤhlen
    1728 HessSamml. III 1020
  • dafür [Schutz der schiffer und güter] soll von jeder last 6 pf. recognitionsgeld ... entrichtet werden
    1740 Westphalen,Mon. II 1689
  • haben s.k.m. ... declariren lassen, daß ... der stadt weder das an das ostfriesische regierhaus jährlich zu erlegende recognitionsgeld gesteigert noch einige andere abgabe ... aufgebürdet werden solle
    1744 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 721
  • dass ihr denen emdischen juden ... bekannt gemachet, sich bei euch zu melden, um das recognitionsgeld zu reguliren
    1745 Stern,PreußJuden III 2 S. 1400
  • [Freibauern sind] freie leute, die nichts anderes als die gemeinen landesonora [!] tragen, zuweilen von ihren liegenden gründen recognitionsgelder entrichten
    um 1750 ZBayrLG. 23 (1960) 273
  • die kammer empfaͤngt fuͤr das privilegium das konzessions- recognitions- und provisionsgeld 
    1785 Fischer,KamPolR. II 782
  • ein buͤrger der residenzstadt, wenn er ausser derselben wohnt ... muß, um nicht seines buͤrgerrechtes verlustigt zu werden, alle jahre 19 kr. sogenanntes recognitionsgeld entrichten
    1788 Thomas,FuldPrR. I 179
  • die vikarie s. Andreas ... besaß eine rente ... welche ... bei jedem veraͤnderungsfalle des besitzers 10 rthlr. rekognizionsgeld betrug
    1808 Krug,StaatswPreuß. 83
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