Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rekognoszieren
Artikel davor:
reizen
Reklamation
reklamieren
Reklamierung
Rekognistanzbuch
Rekognition
Rekognitionsbrief
Rekognitionsgeld
Rekognitionzettel
Rekognito
rekognoszieren
, v.I etw. (zB. Schriftstücke, Siegel) gerichtlich anerkennen, beglaubigen
II ein Lehnsverhältnis anerkennen
III vor Gericht: einen Zeugen identifizieren
IV im Militäreinsatz: Ausspähen feindlicher Truppen