Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rekognoszierungstagsatzung

Rekognoszierungstagsatzung

, f.

Gerichtstermin für eine Rekognoszierung 
  • werden nun solche [ursachen, warumben sie die recognoscirungen begehren] vom gericht nicht erheblich befunden, sollen die supplicanten mit dem bescheid, diß begehren hat nicht statt, alsobalden abgewiesen; da sie aber genugsame ursachen beybringen, dem expeditori die benennung einer fuͤrderlichen recognoscirungs-tag-satzung, und dem gegentheil die producirung deß originals peremptorie bey zehen ducaten poen-fall aufferlegt werden
    1681 CAustr. I 27