Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rekognoszierungstagsatzung
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Rekognoszierung
Rekognoszierungstagsatzung
, f.
Gerichtstermin für eine Rekognoszierung
- werden nun solche [ursachen, warumben sie die recognoscirungen begehren] vom gericht nicht erheblich befunden, sollen die supplicanten mit dem bescheid, diß begehren hat nicht statt, alsobalden abgewiesen; da sie aber genugsame ursachen beybringen, dem expeditori die benennung einer fuͤrderlichen recognoscirungs-tag-satzung, und dem gegentheil die producirung deß originals peremptorie bey zehen ducaten poen-fall aufferlegt werden1681 CAustr. I 27Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg