Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rekollationieren
Artikel davor:
Reklamierung
Rekognistanzbuch
Rekognition
Rekognitionsbrief
Rekognitionsgeld
Rekognitionzettel
Rekognito
rekognoszieren
Rekognoszierung
Rekognoszierungstagsatzung
rekollationieren
, v.
einen Aktenabgleich vornehmen
vgl.
kollationieren
- hieruͤber haben die parteyen bey der ersten instanz um die rekollationirungstagsatzung anzulangen, und bey solcher ihre acta zu rekollationiren1780 SteirEinl. 276Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg