Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rekonsolidieren

rekonsolidieren

, v.

den ursprünglichen Zustand wieder herstellen
  • haben wir [Kaiser Friedrich] ... den obgemelten vierden teil ... wideromb zu dem furstenthumb G. verainiget, zugefugt und reconsolidirt 
    1469 Lacomblet,UB. IV 437