Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rekonventionssache

Rekonventionssache

, f.

Gerichtsverfahren, in dem Gegenklage erhoben wird
  • wie in den con: vnd reconventionsachen soll procediret werden
    PreußLR. 1620 I 28 § 3
  • wenn nach unserer landes-verfassung die reconventions-sache zu einem von unsern besonders geordneten foris privilegiatis causæ gehoͤrt
    1760 NCCPruss. II 481
unter Ausschluss der Schreibform(en):