Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rekreditivschreiben
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Rekreditivschreiben
, n.
Schreiben, das ein abschiednehmender Gesandter von dem Hof, bei dem er akkreditiert war, zur Vorlage bei seinem Hof erhält
- uberreichung eines allerunterthaͤnigsten ... copialiter beyligenden recreditiv-schreibens an ihro kayserl. maj. [bei der Verabschiedung eines kaiserl. Kommissars]1674 Moser,StaatsR. 28 S. 430Faksimile - in Google Books
- dem gesandten wird sodenn ein recreditivschreiben an seinen principal zugestellt, darinn demselben generalcontestationen gemacht und uͤbrigens sich auf des gesandtens relation bezogen, auch seiner person, je nachdem er sich mit dem hofe comportirt, oder dem secretario, so das schreiben concipirt, eine douceur gemacht hat, in sehr oder mittelmaͤßig vortheilhaftigen, oder auch kaltsinnigen, ausdruͤcken gedacht wird1777 Moser,VölkerR. 330Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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