Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rekurs

Rekurs

, m.


I Einspruch, Beschwerde, Berufung (bei gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Entscheiden)
  • nemaer waerer gheen juge van appelle, of dat men den ghegreveerden by den juge van appelle openbaerlic noch meer greveerde, hy zoude zyn recours hebben an zynen prince om zyn lettren van represalien te vercryghene
    1515/16 Wielant,InstrCrim. 228
  • daß die stadt in hoc passu zu niemand anders als zu ihr. kais. maj. ihren rekurs und ihre (zuflucht) nehmen
    1618 Schulz,FremdWB. III 278
  • fiele ihm ... [bei der Ausübung seines Hausmarschallamtes] zweiffel fur, wie er sich in einem oder andern zu verhalten (habe), soll er ... zum hoffmarschalck, cantzler oder andern rethen recurs nehmen
    1624 Pommern/Kern,HofO. I 164
  • sobald ein verurtheilter uebelthäter den recurs oder zuflucht zum gnadenweg angemeldet, stehet ihme frey, seine recursschrift selbst zu verfassen
    1769 CCTher. 42 § 10
  • [Gerichtsbarkeit der Reichsstände] in criminalfaͤllen ohne all weiteren recurs an die hoͤchste reichsgerichte
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 152
  • was den reichstag eine zeit her am meisten beschaͤftiget, ist der recurs in justitzsachen
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 132
  • [satisfaction der roͤmischcatholischen souverainen:] sie verbieten den recurs nach Rom in gnaden- und justizsachen
    1777 Moser,VölkerR. 601
  • der [von den Rechnungsführern] beschwerte hat den raitrest depositirt, und in seinem rekurs den legschein beygelegt
    1780 SteirEinl. 120
  • appellationszug oder recurs ... an das gemeine appellationsgericht in Oesterreich
    1784 OÖsterr./ÖW. XII 77
  • Hanau konnte nach ergriffenem recurs an den reichstag nicht einmal nur die reichs-dictatur seines schreibens erlangen
    1789 Kerner,RRittersch. III 93 Anm. h
  • da auch die an die reichsversammlung bisher genommenen ... rekurse ... eine gesetzliche vorschrift ... erfodern
    1791 MerkwKönigswahl 204
  • von beiden höchsten reichsgerichten kann man nach der meinung ständischer publizisten noch an den reichstag rekurrieren mit der bitte, daß durch einen reichsschluß der beschwerde abgeholfen werde. allein da ... in den reichsgesetzen nur die revision und supplikation als rechtsmittel bestimmt sind, so ist der rekurs nicht gegründet
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 56
  • eigentliche rechtsmittel und zwar ... ausserordentliche: restitution und nullitätsklage, zu denen sich noch der recurs gesellt
    1804 Gönner,StaatsR. 485
  • [die] recurse gegen forst und jagdfrevelthaͤtigungen
    1809 SammlBadStBl. I 176 und 1459
  • ist man ... von dem magistrate, ortsobrigkeit [mit der Klage] abgewiesen, so ist der rekurs ... fuͤr die stadt das landesgubernium, fuͤr das land das kreisamt
    1813 Landadvokat 185
II
Rückgriff, Appell
  • wann sie [aerzt und beschauer] etwa in einem oder andern fall anstuͤnden, sollen sie ... ihren recurs zu dem magistro sanitatis nehmen, und sich bey ihme rahts erholen
    1679 CAustr. I 525
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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