Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Relation

Relation

, f.


I Bericht über Akteninhalte oder Vorgänge bei Gericht oder einem beratenden Gremium; insb. beim Reichskammergericht der "von Referent und Korreferent gemeinsam erarbeitete Entscheidungsvorschlag" (Dick,Kameralproz. 182)
Sachhinweis: HRG.1 IV 859
  • daden haerlieder relatie F. ende C.D. van dat zy te B. ghesyn hadden om raet thebbene ... wanneer [men] den hoop houden zoude
    1394 CoutFurnes I 216
  • hath doctor Pfaff relation gethaen der halßgerichts ordenunghe halben, welche dorch den uschoes ... berathslageth
    1530 Tetleben,ProtAugsbRT. 89
  • so die brief berathschlagt sein und uns davon relation geschehen ist, sollen unser canzler und secretarien das concept ... verferltingen [!] und zu schreiben verfüegen
    1541 Kirn,MainzKanzlei 23 Anm. 7
  • wie die fürstlichen raͤt dem landßfürstn relation thůn sollen
    BairLO. 1553 Register s.v. Regiment
  • soll dardurch den beysitzern, die bey der relation sein, wo die eynichen zweyfel in den sachen hetten, sich in den actis wider zu ersehen, und da sie etwas anders oder weyters, dann referiert, befinden, sollichs im rath in iren votis anzuzeigen nit allein nicht benommen, sonder auch inen sölchs zu thun hiemit auferlegt sein
    1555 RKGO.(Laufs) I 10 § 5
  • die beysitzer sollen ... nichts arbeyten ... daß ihnen an besichtigung, relation ... und erwegung der gerichtßhändel verhinderungen bringen möcht
    1555 RKGO.(Laufs) I 13 § 4
  • damit man auch wissen mög, ob und wann die procuratores umb solche copey in der cantzley angesucht und ihnen dieselbig zugestelt sey, sollen die copisten solchs jederzeyt uffzeychnen, auch sobald die copie gefertigt, solchs den procuratoribus beyder partheyen ansagen und darauf den prothonotariis, dasselbig uffzuschreiben und darvon, so es vonnöten, relation zu thun, anzeygen
    1555 RKGO.(Laufs) III 18 § 2
  • [Übschr.:] von dem supplikation-raht, desselben proceß in umbfragen und relationen 
    1577 RTTraktat(Rauch) 79
  • wo sie einhellig oder underschiedlicher mainung sein, mit allen und jeden motiven, argumenten und ursachen außführlich, fleißig und bona fide verfaßt, solche relation und bedencken von obgedachten deputirten zu dem endt niderschrieben. und daßelbe alßdann der röm. kay. mayt. samt allen acten, schrifften und ihrer, der deputirten underschiedlich underschriebenen votis überschickt werden
    1603 Kratsch,Justiz Anh. 16
  • da er [beisitzer vom kammergericht] auch etwan mit einer relation gefaßt, alsdann solches dem kammerrichter fürdersamst anzeigen, derselbe auch ihn mit solcher verfaßten relation alsobalden anhören lassen
    1654 JRA.(Laufs) § 140
  • damit zum dritten die sach um soviel desto schleuniger ihren richtigen lauf haben möge, der referent mit seiner relation actorum et voto, ehe und zuvor derjenige referent, so ihme der ordnung nach vorsitzet, seine relation abzulegen den anfang gemacht, zu dem end gefaßt sein, damit unter solcher zeit der korreferent die acta originaliter zu sich nehmen, gleichergestalt sich darin informieren und, wann etwan der referent in facto sich verstoßen, solches erinnern möge
    1654 JRA.(Laufs) § 145
  • augenscheins commissary ... [die] in entstehung alles dem gericht von welchen sie geordnet worden, damit hierüber verrers, was recht ist gehandlet werde, durch ihr außführliche relation berichten
    1654 NÖLO. I 41 § 2
  • hierüber sollen die commissarien ihre außfüehrliche relation mit angehenckhten guetachten dem gericht einraichen
    1654 NÖLO. I 75 § 10
  • nun haben sie ... von ihrer verrichtungen gehörige relation, auch ein fast weitläuftiges rechnungs-protokoll eingeliefert
    1662 ProtBrandenbGehR. VI 712
  • die relation der referenten in rechtsstreitigen sachen bey denen hoffgerichten
    1680 SammlLivlLR. II 767
  • als sollen der partheyen pro & contra beschehene muͤndliche nothdurffts-handlungen fleißig protocollirt, und daruͤber eine schrifftliche relation verfaßt werden, welche relation hernach, da wider solche relationirte nothdurfft die appellation ... zugelassen wuͤrde, anstatt der appellations-schrifften, mit denen bey der erkanntnus gehabten motivis ... zu der lands-fuͤrstl. regierung gegeben werden [solle]
    1688 CAustr. I 40
  • welcher [wundarzt bei der Tortur] ... seine relation eyd- und wahrheits-maͤssig abzustatten haben wird
    1707 SudetenHGO. Art. 16 § 3
  • die relation ist nichts weniger als dem reichs-stilo gemäß eingerichtet
    1726 ActaBoruss.BehO. IV 2 S. 22
  • einen schluß daraus zu ziehen, der ... in einer bitte bestehet, wie ... in einem rathe oder gutachten, als in relationen, rechtsbelehrungen
    1765 Pütter,JurPraxis I 76
  • die relationen bey dem kammergericht bestehen jezt aus drey theilen: ... einer species facti ... einem extract aus den acten ... dem votum
    1795 Scheidemantel,Repert. IV 738
  • nach gemachten schlüssen in den drei kollegien sucht man durch die re- und korrelation einen gemeinschaftlichen schluß herauszubringen
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 71
  • hierauf traͤgt ... zuerst der referent ... die sache ... vor, daß er die ganze relation abliest, oder, ohne sich genau an die niedergeschriebnen worte zu binden, in einem freyen vortrage, den saͤmtlichen mitgliedern die sache so deutlich ... vorzustellen sucht, die noͤthigen beweisstellen und urkunden aus den acten selbst vorliest, die dabey besonders eintretenden gesetze ... bemerklich macht, und seine meynung mit gruͤnden beyfuͤgt; welches alles durch das kunstwort: referiren begriffen wird
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 105
  • wir Adolf ... römischer kaiser ... wellen, das uns die genanten inquisitores von aller sach relation thüen
    undat. Übs. e. Urk. von 1297 AugsbUB. I 128
II
Berichterstattung (von Boten) über einen amtlichen Vorgang oder die Erledigung eines amtlichen Auftrags
  • [Gerichtsboteneid:] daß ich alle ladung ... überantworten will ... und des getreuliche relation zu yder zeit thun
    RKGO.1471 S. 271
  • [Zustellung der Ladungsbriefe] durch den gesworn gerichtspedellen, der des relacion und ansagung dem gerichtsnotarien gethan hat
    1497 Fulda/HessJb. 49 (1999) 48
  • wie und welchergestalt ein yeder bott die proceß exequiren und derhalb relation thun sol
    1555 RKGO.(Laufs) I 38
  • so wider graffen, freihen oder herrn proceß außgehen, sollen die botten dieselben exequiren, verkünden und der execution und relation halben thun und handlen in allermassen, wie hieoben von churfürsten, fürsten und fürstmessigen gesetzt und versehen ist
    1555 RKGO.(Laufs) I 38 § 9
  • soll der bott die keyserliche brieff oder proceß zwifach an das rhathauß daselbst oder, so in demselben flecken kein rhathauß ist, an die pfarkirchen oder an ein ander offen gemein ort anschlagen und darauf sein relation, wie und welchergestalt er sölliche execution gethan, ... ordenlich beschreiben
    1555 RKGO.(Laufs) I 38 § 15
  • soll der ancleger citationem reproduciren und nach des hausknechtes angehorter relation ... seine forderung vorgeben
    1604 DürenWQ. 29
  • wan sie von ihrer verrichtung wider kommen und relation thun bey dem ambt, da sie abgeferttigt, [sollen die gerichts-boten] einen cörperlichen aid leisten, daß sie dieselbe beschickung, ladung oder befelch dem jenigen, zu dem sie abgeferttigt, den und den tag überantworttet
    1627 CJBohem. V 2 S. 159
  • [de gerichtsbaden eedt:] ik schwere ..., dat ik ... alle citatien, arreste, pandunge und anders, so my van dem gerichte befollen wert, behorlich executeren und darvan dem gerichte relatie doen wil
    1639 LingenLR. 85
  • relationen über der universitet rechnungsverhör
    1672 Brunn,WGUnivHeidelb. 249 Anm. 2
  • soll jeder bote von der ... insinuation der citationen und umläufe ... richtige und zuverlässige relation zu den acten geben; zu welchem ende sich derselbe ein ordentliches relationsbuch zu halten hat
    1808 CSax. I 1382
III verwandtschaftliche Beziehung
  • nohtwendig muͤssen gewuͤsse persohnen von genauer relation wegen durch den testatoren zu seinen erben vernambset ... werden
    1709 Mutach 60
IV "die Zuruͤckschiebung des deferirten Eydes, Relatio Juramenti, ist eine gerichtliche Handlung, vermittelst welcher derjenige, dem von einem andern der Eyd zuvor deferiret worden, ihm denselben wieder in sein Gewissen zuruͤck schiebet" Zedler 30 S. 1669
  • ferner die relation belangende, weil denen, welchen der haupt-eyd deferiret, frey stehet, denselben nach gelegenheit der sachen, zu referiren
    1622 SächsGO. 1083
  • gewissensvertretung. es ist dieselbe einem jeden, dem der eyd deferiret wird, zugelassen, er muß sich aber vor akzeptation oder relation des eydes dazu erklaͤren
    1793 Schwarz,LausWB. II 352
V vereinzelt: Inanspruchnahme eines Gerichts auf Grund einer Remission (IV) 
  • [Übschr.:] wie von den nidern gerichten an die nidern gerichtsherren relation genomen werden sol ... sodann baid tail in demselben gericht gesessen ... mag der beswert ain relacion und zug und nit in appellacion weise fùr den gerichtsherren nemen
    NellenbHegau(1497) 53
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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