Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Relationsbuch

Relationsbuch

, n.

auch dim. (1679)
Verzeichnis von Relationen (I) 
  • soll allzeit ... der referent ... solche taxa ... dem protonotarien schrifftlich zustellen, daß sie in dem vrtheil oder relationbuch biß zu endtlichem außtrag ... der gantzen sachen fleissig verwart werde
    vor 1597 Pommern/Meurer,Liberey I 212
  • relation büchlein 
    1679 ArchUFrk. 68 (1929) 72
  • soll jeder bote von der ... insinuation der citationen und umläufe ... richtige und zuverlässige relation zu den acten geben; zu welchem ende sich derselbe ein ordentliches relationsbuch zu halten hat
    1808 CSax. I 1382