Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Relationwoche

Relationwoche

, f.

fester Zeitraum für die Abhaltung des Hofgerichts und Abstattung von Relationen (I) 
  • es sollen ... dieselben also zu commissarien verordnete, die ihnen anbefohlene commissiones, aufs laͤngst innerhalb zwey oder drey monahten, doch nicht in den relation- oder hof-gerichts-wochen, sondern zu anderer gelegener zeit ... verrichten
    1639 BrschwLO. II 438