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I Glaube an Gott, sowie daraus resultierende Angelegenheiten der Glaubenslehre oder der Glaubensgemeinschaft
II Konfession, religiöses Bekenntnis, Glaubensausübung, die sich auch auf die weltliche Rechtsstellung der Person auswirkt
III geistlicher Orden, Ordensgemeinschaft; mnl. man van religioen Mönch
Kirchenbehörde
Vereinbarung evangelischer Reichsstände zur Beilegung innerprotestantischer Lehrunterschiede
Konfessionswechsel, sowohl als individuelle Handlung als auch auf obrigkeitliche Anordnung (zB. bei Herrscherwechsel)
wie Religiongenosse 

Religionsbekenntnis

, n., auch f.
Zugehörigkeit zu einer christlichen Konfession, Glaubenbekenntnis 
Beschwerde wegen einer Benachteiligung oder Unterdrückung einer Religionsausübung
Benachteiligung, Belastung wegen der Konfessionszugehörigkeit
in protestantischen Territorien Treueid auf die staatlich zugelassene Konfession (II) bei Antritt eines öffentlichen Amtes
wie Religionübung 
wie Religionsache 
persönliche Freiheit, die Zugehörigkeit zu einer Religion oder zu einer der christlichen Konfessionen (II) zu wählen und die entsprechenden Riten auszuüben
wie Religionfreiheit 
Person, die den Religionsfrieden verletzt
Friedensschluß zur Beilegung religiöser Streitigkeiten; insb. Bez. des Augsburger Religionsfriedens von 1555, der als Reichsabschied erlassen wurde
der durch den Religionsfrieden erreichte Rechtszustand
in der Wendung widriger Religionsfürst vereinzelt gebrauchtes Schimpfwort für die protestantischen Reichsfürsten (I) 
religiöser Ritus, Ausübung der Religion
(Mit-)Angehöriger einer bestimmten Konfession
Bez. der gegenreformatorischen Hauptresolution Ferdinands II. vom 30. April 1599
Bestimmungsrecht in Religionsfragen
Zusammenkunft protestantischer Reichstände 
Rechtssatzung zur Regelung des kirchlichen Lebens
gleiche Stimmenanzahl der katholischen und protestantischen Konfessionen in öffentlichen Gremien
Frage, Angelegenheit oder Entscheidung, die die Religion, insb. den an eine Konfession gebundenen Besitzstand (bezogen auf 1624) betrifft
I konfessioneller Status
II Reichsstand, der einer zugelassenen Konfession angehört
III Zustand der guten Ordnung in religiösen Angelegenheiten
Streit über religiöse Fragen, insb. im Rahmen der konfessionellen Spaltung

Religionsstreitigkeit

, f., Religionsstrittigkeit, f.
wie Religionstreit 
wie Religionkonventtag 
wie Religionänderung 
obrigkeitliche Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession
Ausgleich, Versöhnung der christlichen Konfessionen im Reich (II), auch vertragliche Regelung strittiger Fragen der religiösen Praxis
wie Religionvergleich 
obrigkeitliche Anordnung in Religionssachen 
derselben Konfession (II) angehörig

Religionsverwandte

, m., wohl auch f.
wie Religiongenosse 
Konfessionszugehörigkeit
Gesamtheit der mit der Religionsausübung und den kirchlichen Institutionen oder mit Ordensangehörigen zusammenhängenden Angelegenheiten
Glaubenspraxis, Ausübung eines (konfessionell gebundenen) religiösen Ritus
obrigkeitlich verordnete Zugehörigkeit zu einer der christlichen Konfessionen