Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Religionsänderung
Artikel davor:
Relationwoche
Relationszweck
Relaxation
relaxieren
Relegation
relegieren
Relief
Religion
Religionsabschied
Religionamt
Religionsänderung
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Konfessionswechsel, sowohl als individuelle Handlung als auch auf obrigkeitliche Anordnung (zB. bei Herrscherwechsel)
bdv.:
Religionsveränderung
- wann sich über kurtz oder lang ein religions-änderung zutrüge, so H.W. oder seine erben obgemeldter kaplaneyen nutzung zu ihren handen ziehen würden1559 SchrBodensee 27 (1898) Anh. 314
- im jahr 1564 nahm der churfuͤrst in einigen mit dem stifft Wormbs gemeinschafftlich habenden oertern eine religions-aenderung vor1721 Struve,PfälzKHist. 161Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ohne ... rath der landschaft soll man ... [k]eine religionsaͤnderung contra statum anni decretorii vornehmen1770 Kreittmayr,StaatsR. 428Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- leute ... welche ... die gerichtsbarkeit der bischoͤfe sowol uͤber den katholischen landesherrn selbst als seine katholische unterthanen vor eine nothwendige folge seiner religions-aenderung ansehen1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 235Faksimile - in Google Books
- daß in religionsänderungen ... in folge vorhandener bünden und traktaten auch die annahme in das hiesige kleine burgerrecht begehrt werden kann1793 BernStR. VI 1 S. 546Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- warum sie ... die zusicherung des indigenat-rechts fuͤr den fall ihrer religionsaͤnderung von uns voraus erwuͤrken wuͤrden1797 BadKirchInstr. 90
- religionsänderungen, wodurch jemand aus dem rechtsverhältnisse einer religionsparthei in das verhältniss der andern übertritt1804 Gönner,StaatsR. 92Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sobald die kinder aber das 12. jahr angetreten haben, soll denselben nicht mehr zugemuthet werden können, der religionsänderung ihrer eltern ... zu folgen1811 ArchKathKR. 82, 2 (1902) 252
- die persönliche religionsänderung des regenten, oder die von der religion der vorigen regenten verschiedene religion des nachfolgers ... darf den regierungs- und successions-befugnissen keinen eintrag thun1817 Klüber,ÖffRecht 734Volltext und Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)