Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Religionsbekenntnis
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, n., auch f.
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Zugehörigkeit zu einer christlichen Konfession, Glaubenbekenntnis
bdv.:
Religion (II)
- wir uns noch heutigen tages ... zur selbigen religionsbekentenus, ubung und bevorderung bekennen1593 Ostfriesland/Sehling,EvKO. VII 1 S. 685Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- daß ... F.D., so wegen dem lutherischen religionsbekänntnis ... vertrieben1668 JbWestfKG. 7 (1905) 72
- verordnungen, welche in ansehung der verbotenen schmaͤhung einer der drey im deutschen reiche recipirten religions-bekenntnisse vorhin auch bey uns ausgegangen waren1770 HambGSamml. VIII 391Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- wenn der besitzer eines an sich zehentbaren grundstückes, für seine person, wegen verschiedenheit seines religionsbekenntnisses, von entrichtung des zehenten frey ist: so ruht inzwischen das zehentrecht1794 PreußALR. II 11 § 872
- in ansehung beyder reichsgrundgesetzlich anerkannten, und mit voͤllig gleichem buͤrgerrechte in Deutschland versehenen religionsbekenntnisse, hat jedermann die freyheit, nach convenienz von einem zum andern uͤberzugehen1800 RepRecht V 197Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- constitution ..., welche ... die freie ausuͤbung ... der verschiedenen verfassungsmaͤßig aufgenommenen religionsbekenntnisse festsetzt1810 Frankfurt a.M./Pölitz,Verf. I 1 S. 46Faksimile - in Google Books
- in was fuͤr einer religion ein kind, dessen aeltern in dem religions-bekenntnisse nicht uͤberein stimmen, zu erziehen ... bestimmen die politischen vorschriften1811 ÖstABGB. § 140Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- der große rath erwählt ... aus der mitte des kleinen rathes zwei standeshäupter, welche von beiden religionsbekenntnissen sein sollen1814 HdbSchweizStaatsR. 349Faksimile (ca. 370 KB)