Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Religionsexerzitium
Artikel davor:
Relief
Religion
Religionsabschied
Religionamt
Religionsänderung
Religionsangehörige
Religionsbekenntnis
Religionsbeschwerde
Religionsbeschwerung
Religionseid
Religionsexerzitium
, n.
wie Religionübung
- ob zwar der roͤm. kaͤis. maj. das recht, das religions-exercitium zu reformiren, nicht weniger als andern koͤnigen und fuͤrsten zustehet1648 TheatrPacis I 126Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bedräuung, daß neben ihrem nun von 90 jahren hergebrachten religionsexercitio auch das kath. exercitium mit in ihre kirche eingedrungen1649 JbWestfKG. 37 (1936) 139
- daß das reciprocum bey dem religions-exercitio in dergleichen fall gestattet und ausser der miliz niemand zum haltenden gottesdienst beygezogen ... werden solle1747 Moser,StaatsR. 30 S. 267Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in ansehung der religionsuͤbung ist voͤlkerrechtens, daß einem fremden souverain ein freyes religionsexercitium verstattet werde1777 Moser,VölkerR. 141Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)