Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Religionsstand
Artikel davor:
Religionsfriedstand
Religionsfürst
Religionsgebrauch
Religionsgenosse
Religionshauptresolution
Religionsjura
Religionskonventtag
Religionsordnung
Religionsparität
Religionssache
Religionsstand
, m.
I
konfessioneller Status
vgl.
Stand (XIX)
- jedoch aber in solchen stifften ... die election oder postulation geschehen, oder falle noch kuͤnfftig auf einen catholischen oder augspurgischen confessions-verwandten, vigore hujus pacti publici bey demjenigen religions-stand, so wol die catholische religion ... kloͤster und religiosen, als auch die augspurgische confession betreffende, allerdings ungeaͤndert gelassen werden1635 RAbsch. III 536Faksimile (ca. 111 KB)
II
Reichsstand, der einer zugelassenen Konfession angehört
- daß eben dieses ferners auch von beyderley religion-staͤnden beobachtet und einem unmittelbaren stande sein recht, welches ihme wegen lands- und oberbotmaͤssigkeit in religions-sachen gebuͤhret, nicht verhindert werden soll1648 TheatrPacis I 122Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da aber etwas zweifelhaftes hin und wieder einfiele, oder aus dem religionsfrieden ... entstuͤnde, soll solches auf reichs-convente, zwischen beyderseits religions-staͤnden ... auf guͤtliche weise verglichen werden1770 HambGSamml. VIII 392Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
III
Zustand der guten Ordnung in religiösen Angelegenheiten
- daß nicht allerhand dem religion- und policeystand nachtheilige bücher bey ihnen under die preß gelegt werdind1695 BernStR. VI 1 S. 466Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"