Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Religionswesen

Religionswesen

, n.

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Gesamtheit der mit der Religionsausübung und den kirchlichen Institutionen oder mit Ordensangehörigen zusammenhängenden Angelegenheiten
  • eß gehe nun dis colloquium fort und man vorgleiche sich oder nicht, so soll dennoch demjennigen, waß hiebevor des freyen exercitii religionis halber verordnet ist, sein stracker lauf gelaßen und hierauf das religionswesen gaar nicht gegrundet werden
    1599 Ostfriesland/Sehling,EvKO. VII 1 S. 423
  • daß in evangelischen gebieten die catholische ordenspersonen wider ein- und denen ihr religionswesen gelassen [werden soll]
    1601 Kratsch,Justiz Anh. 15
  • ihr werdet dem roͤmisch-catholischen clero ... von demjenigen, was wir wegen des religionswesens in der Pfalz, und der ihnen angedrohten repressalien ... an euch rescribirt, part gegeben haben
    1705 Struve,PfälzKHist. 1108
  • von dem religionswesen in Europa uͤberhaupt ... in Europa sind zwey oͤffentliche hauptreligionen, die christliche und die mahometanische
    1717 Moser,VölkerR. 405
  • das ... religionswesen wird eben bei dieser unter euren praesidio [graf Kollowrath] angeordneten hofcommission ... vorzunehmen [sein]
    1745 Kretschmayr-Walter II 101
  • [Übschr.:] von beschaffenheit des religions- und kirchenwesens in Deutschland
    1757 RechtVerfMariaTher. 509
  • von der hoͤchsten gewalt im kirchen- und religions-wesen 
    1761 AbrißStaatsVerf. I 53
  • ist jeder weltlicher regent auch bischof und pabst in seinem land zugleich ... kurz zu melden, er macht in seinen landen mit dem kirchen- und religionswesen ... was er nur will
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 59
  • den unterm 22. sept. 1738 im religionswesen gnaͤdigst erlassenen general-mandats
    1774 Wagner,Civilbeamte II 120
  • in einigen landen wurde das vermoͤgen der kirche in den allgemeinen staatsbeutel geworfen, und von diesem das religions- und kirchenwesen besorgt
    1783 Spittler,Panisbriefe 19
  • unserm consistorio ... welchem die aufsicht uͤber das religions- und kirchen-wesen ... anvertrauet ist
    1800 v.Berg,PolR. II 380
unter Ausschluss der Schreibform(en):