Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reluitionsgeld
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, n.
Ablösesumme, -gebühr
- wegen der reluitionsgelder aber haben sie um leidentliche ziehler wegen ietziger unmöglichkeit gebeten1674 Könnecke,Grimmelshausen II 196
- unterlauffende culpa bey denen nicht mit allen moͤglichen fleisse negotiirten reluitions-geldern1763 Cramer,Neb. 36 S. 78
- in faͤllen, wo konskriptionspflichtigen juden wegen verfehlung gegen die konskriptionsgeseze eine erhoͤhung der gewoͤhnlichen kapitulationszeit zuerkannt wird, soll fuͤr jedes jahr kapitulationszeit-erhoͤhung dem bestimmten reluitionsgeld von 400 fl. die summe von 50 fl. zugelegt werden1815 WirtRealIndex II 408Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)