Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Remedierung

Remedierung

, f.

Wiederherstellung der guten Ordnung (I) nach einem Mißstand
  • remedierung der münzunordnung
    1622 Regensburg/VjschrSozWG. Beih. 38 S. 107
  • die notturft wegen remedirung deren selbiger orten bishero fürgenohmbener kayserlichen krigsvolckhs durchzuge, einquartirungen, abdanckh- und musterpläze wie auch abhelfung anderen kriegsbeschwerungen [ist] ihrer k[aiserl.] m[ajestät] ... fürgetragen
    1626 CDSiles. 27 S. 259
  • als ... die klaͤger sich wegen des grossem eindrangs hoͤchst beschweren, so ist ihren gewercks herren [der Leinweber] committiret mit ihrer zuziehung solches dem herrn hauptmann vorzutragen um remedirung anzuhalten
    1660 Rügenwalde 110
  • zu remedirung der muͤntz-gebrechen die ... ausschreibung eines allgemeinen muͤntz-probations-tags veranlassen
    1666 RAbsch. IV 42
  • beschwerung erhalten, welche ahn ihre churfürstliche gnaden zu Mainz umb einwend und verfügung obrigkeitlicher remedyrung gelangt
    1676 RheingauLändlRQ. 109
  • wan ... auf derselben clagbare antung kein remedirung ... beschiecht
    1679 OÖsterr./ÖW. XII 25
  • als haben wir zu diesem ende fuͤr ein nothwendigkeit erachtet, unsere uͤber die hievor specificirte gravamina schon anno 1661. resolvirte remedirungen numeratim durch dieses offentliche patent zuwiderholen
    1689 CAustr. I 460
  • so erforderte deren [gebrechen im reich] noͤthige remedirung endlich solche mittel, welche sich in allen nach der irregulairen reichs-form richteten
    1724 Moser,StaatsR. 26 S. 296
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