Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Remittent
Artikel davor:
Remigiusmesse
Remigiustag
remissibel
Remission
Remissionsdekret
Remissionsschein
Remissionsschreiben
Remissoriale
Remissorium
Remißrelation
Remittent
, m.
im Wechselrecht: Wechselnehmer; Person, an die (gegen Zahlung einer Geldsumme oder wegen bestehender Forderungen) ein Wechsel ausgehändigt wird
vgl.
remittieren (III),
Trassant
- remittent ... wird sonst auch ... der wechsel-geber, der herr des wechsels, der ausgeber des geldes, der geld zu und auf wechsel uͤbermachen laͤsset, genennet, und ist eigentlich nichts anders, als die erste person bey negotiirten wechsel-briefen1742 Zedler 31 Sp. 557Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- remittent oder geber heißt der wechselherr, wenn er den trassirten brief oder wechsel so hat stellen lassen, daß die angezeigte summe, an eine dritte person ausgezahlt werden soll1793 LivlBriefst. 51