Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Remittierung

Remittierung

, f.

Rückgabe
  • remittirung deren etwa dahin gehoͤrigen acten
    1702 CAustr. I 636
  • [soll] derselbige aber, so ... sein acker und felder nicht mit andern fleißig bestellet, es auf die faulheit leget und zurückbleibet, sobald der obrigkeit zur bestraff- und remittirung andeuten
    1702 SchleswDorfO. 306
  • bey remittirung der gedachtem insertbericht beygelegenen acten
    1784 v.Bradish,GoetheBeamt. 228
unter Ausschluss der Schreibform(en):