Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rennbanner
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Remotionsurteil
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Remuneration
Remunerationsverwilligung
Rend
renda
Rendant
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, n., auch f.
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Reiterfahne
vgl.
Rennfahne (I)
- sol ein ieglich here sine rennebaner bestellen1431 RTA. IX 538
- so ein ieglicher herr sein rennpanier ritt oder für on des hauptmans willen, dem oder den sol man sein pfärd und wagen nemen und paüten1445/55? SächsWChr. 4.Bair.Fs. 364Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- der bannier giebet es verschiedene arten: als das reichs-haupt-bannier, die st. georgen-fahne, die straßburgische staͤdte fahne, die reichs-sturm-fahne, das renn-bannier, die blut-fahne, verschiedene provincial-banniere1751 Buder 109Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- rennfahne. das rennbannier war eine besondere fahne eines ieden haufens bei der armee1782 Scheidemantel,Repert. I 326Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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