Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rennbanner

Rennbanner

, n., auch f.

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Reiterfahne
  • sol ein ieglich here sine rennebaner bestellen
    1431 RTA. IX 538
  • so ein ieglicher herr sein rennpanier ritt oder für on des hauptmans willen, dem oder den sol man sein pfärd und wagen nemen und paüten
    1445/55? SächsWChr. 4.Bair.Fs. 364
  • der bannier giebet es verschiedene arten: als das reichs-haupt-bannier, die st. georgen-fahne, die straßburgische staͤdte fahne, die reichs-sturm-fahne, das renn-bannier, die blut-fahne, verschiedene provincial-banniere
    1751 Buder 109
  • rennfahne. das rennbannier war eine besondere fahne eines ieden haufens bei der armee
    1782 Scheidemantel,Repert. I 326
unter Ausschluss der Schreibform(en):