Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rennerrecht

Rennerrecht

, n.

einem Münzmeister für einen Münzguß zustehendes Entgelt
  • auch nimbt der munzmaister bei derselben aufzal von demselben guss sein rennen iiii d. das ist auch sein renner recht 
    um 1450 Tomaschek,Wien II 66