Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rennfahne
Rennfahne
, f., m.
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auch dim.
I
von einem Reiter geführte Fahne, insb. Fahne der 1Reiterei (I); auch speziell die Reichssturmfahne (Beleg 1782); einmal auch im Zunftwesen belegt (1551)
vgl.
Blutfahne,
Rennbanner
- [Begräbnis Karls IV.:] darnach fuͤrt man ain guldin rennfaun mit ainem schwartzen adler des richs verkert daz haubt gen tal uf ainem verdeckten ros14. Jh. AugsbChr. I 61Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- do het marggraff Albrecht eyn gross panyr und eyn rennfenlein1450 NürnbChr. II 204Faksimile - in Google Books
- der cleynat und wappen halben, wie die getragen und geopfert sein [beim Begräbnis Johanns v. Brandenburg:]: her M.v.S. daz brennfenlein [lies rennfenlein] her A.v.R. den spieß [usw.]1464? Eyb,Gedenkbuch 28
- derselben rennfenlin süllen auch vier sein und ain yeder haubtman das sein von sein farben ... machen lassen1498 v.Frauenholz,Heerw. II 2 S. 172
- derselb rennvennricher sol auch über seine zwayhundert ainspennigen unnd die trabanten unser rottmeister unnd eltister sein unnd das rennfenlin verwaren1498 v.Frauenholz,Heerw. II 2 S. 172
- [vor Belehnung:] die würzburgischen [haben] mit einem quatrirten rennfanen ... neben obgemelten pfaltzgrafischen und iren rennfanen und fennlein ... obgemelten kaiserlichen stuhl zweimal berannt1521 ZRG.2 Kan. 39 (1953) 454
- die stadt ... von alters den renn-fahnen auf dem rathhause zu Budißin ... gehabt haͤtten1544 CAug. III 49Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann man einem zunfftigen meyster zu eren ist, so soll man das selbige renfenleyn aus der laden thun und aufhencken oder stecken dem meyster zu ehren1551? ArchFrankfG.5 1, 2 (1950) 112 Anm. 158
- der fursten von Brunswick hovetbanner ok ein renfenlin und ein knechtefenlinum 1563 OldecopChr. 72
- de sweden hadden vorlorn ... alle ore veltgeschutte darto eine rennefanen1565 OldecopChr. 590
- welcher [ritter] der stat Augspurg den rennfanen gefuert1566/67 ZimmernChr. IV 3
- des h. reichs rennfahnen (ist ein schwarzer adler, im guͤldnen feld)1668 Fugger,Ehrensp. 816Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [vor der Belehnung] haben se. churfuͤrstl. gnaden ... die renn- oder blutfahne bestellen und besetzen, und darnach den gewaltigen hauffen ordnen lassen1720 Lünig,TheatrCerem. II 947Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- renn-faͤhnlein ... womit man den keyserl. stuhl berennt, vexillum feudale1741 Frisch II 110Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß der zum erz-amt in vorschlag gekommene grosse haupt-fahn, der wuͤrtembergische kleinere sturm- oder renn-fahn nicht sey1782 Sattler,WürtHzge. XII 190
- rennfahne. das rennbannier war eine besondere fahne eines ieden haufens bei der armee1782 Scheidemantel,Repert. I 326Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ehemals ist zwar die fuͤhrung der rennfahne in oͤffentlichen kriegen ein besonderes recht des adels gewesen, daß sie aber auf dem rathhauße in Budißin aufbewahret worden, giebt der stadt kein besonderes praͤrogativ1793 Weinart I 128Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die fahne, welche bey den turnieren an einer lanze zu pferde gefuͤhret wurde, nannte man in Deutschland die rennfahne1799 RepRecht III 30Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Truppe der 1Reiterei (I)
- do togen de gellerschen und munsterschen mit einem renfenlin jegen den weldigen hupen der brunswickeschen furstenum 1563 OldecopChr. 68
- da aber einer oder mehr aus dem lager oder renn-fahnen, mit einer oder mehr fahnen, ohne erlaubniß ... verreiten ... wuͤrden, der soll ... ernstlich gestrafft werden1568 Moser,KreisAbsch. I 496Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- inn den rennfahnen 400 pferd16. Jh. v.Frauenholz,Heerw. II 2 S. 304