Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentengeschäft
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Rentgeber
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(Rentgelter)
Rentengeschäft
, n.
Geschäft, zu erledigende Aufgabe eines Rentereibedienten?
- unsere rentenbediente aber hätten ... auf markttägen bis um 11 uhr ... bei einander zu bleiben und auf unser renthengeschäften abzuwarten1678 Schaab,GJudMainz 250Faksimile - in Google Books
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