Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentenzeichen

Rentenzeichen

, n.

Zeichen als Bescheinigung für die Zahlung einer von der Rentkammer (II) erhobenen Abgabe
  • so werden unsere renthen-lohneck keinen dieser factoren köllnische schiffleuthe und juden vor zehn uhr einiges rentenzeichen abzufolgen [haben]
    1678 Schaab,GJudMainz 250