Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentenzeichen
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(Renteversetz)
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Rentwein
Rentenzeichen
, n.
Zeichen als Bescheinigung für die Zahlung einer von der Rentkammer (II) erhobenen Abgabe
- so werden unsere renthen-lohneck keinen dieser factoren köllnische schiffleuthe und juden vor zehn uhr einiges rentenzeichen abzufolgen [haben]1678 Schaab,GJudMainz 250Faksimile - in Google Books