Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Renterei

Renterei

, f.

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wie Rentamt (II) 
  • dat blotgeld werd bigelegt in furstlicher gnaden rentereie, licht jar und dagh den freunden to gude
    vor 1531 RügenLR. Kap. 175 § 3
  • vorzeichniß des geldes welchs durch den secretarien H.R. in die rentherei gereicht worden
    1558 ArchivarHistoriker 296 Anm. 58
  • in etlichen [Aufgaben der Konsistorien muss] unser regierung, in etlichen aber auch unsere renterei ersucht werden
    1580 albertinisches Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 406
  • ausserhalb der rechnungen, so in die renterei gehörig
    1580 albertinisches Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 410
  • lauth ... koͤn. matt. ... verschriuunge, de hiermit in der rentherei aueranthwordet syn
    1580 Dithmarschen/StaatsbMag. VII 716
  • wie der rath acht tage fur ihren abgange volstendige abschriften ihrer jares rechnung nebenst ein extract vorsigelt in der renterei ... ubersenden soll
    1587 Anhalt/Sehling,EvKO. I 2 S. 578
  • daß sie alle vnd jede vnsern koͤniglichen boͤheimischen lehen vnd deroselben wertheimischen graffschafft gemeynen renterey, so wohl die dem chor-stifft daselbsten zugehoͤrige entzogene geist- vnd weltliche renten, an beht, vngelt, schatzung, zehendt vnd andere dergleichen einkommen ... restituiren
    1600 Lünig,CJFeud. II 129
  • verordnen wir ... zu inspectorn und visitatorn diese gantzen wercks ... zwo persohnen aus dem consistorio ... aus der rentherey den rentmeister [usw.]
    1605/26 Sachsen-Coburg-Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 8
  • [daß] der bierschanck in unserer [des Kurfürsten] rentherey zu L. ... cassiret [sein soll]
    1658 LeipzStO. 283
  • die civil-dienste, welche von i. groß-czarischen m. bey dem zoll-, post-hause, renterey und sonsten zu besetzen seynd
    1710 RevalStR. II 378
  • da ... einer unser in rechnung stehenden diener ... sothane herrschafftliche gefälle ... an unsere renterey, krieges-cassa oder wohin wir solches verordnet ... nicht zu liefern ... sich gelüsten lassen sollte
    1712 GesSammlMecklSchwerin I 133
  • daß ... der kaͤuffer den rottungs-weinkauff mit 13. cassel. alb. von jedem morgen in dero rentherey abzutragen schuldig seyn solle
    1724 HessSamml. III 955
  • rentey oder an einigen orten renterey, quæstorium
    1741 Frisch II 111
  • transportirung der fürstlichen collegiorum, nemlich, der regierung, der cammer und renterey 
    1748 Sachsse,MecklUrk. 440
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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