Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentereischreiber

Rentereischreiber

, m.

wie Rentschreiber 
  • rentmeister, rentereischreiber und alles hofgesinde ... [müssen] das juramentum religionis leisten, widrigenfalls sie keine besoldung erhalten sollen
    1606 Pischel,VerwWeimar II 153 Anm. 6