Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentierer

Rentierer

, m., Rentenierer, m.

wie Rentner (II) 
  • rentenirer, der, pensionarius, mensarius, mensularis, ex censibus & pensionibus victitans
    1691 Stieler 1519
  • rentirer. ist eine person, welche von renten oder zinsen lebt
    1762 Hellfeld IV 2320
  • die capitalisten, oder rentenierer (rentierer, rentner,) welche zwar nur von ihren revenuͤen und interessen leben, indessen aber z.b. durch ihre darlehen ... an dem kauf-handel gleichfalls ihren antheil nehmen
    1786 Krünitz,Enzykl. 36 S. 501
unter Ausschluss der Schreibform(en):