Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentkammer

Rentkammer

, f., mnl. (hier) m., Rentenkammer, f.

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von der Räumlichkeit abgeleitete Bezeichnung einer Institution der Finanzverwaltung
bdv.: Rentstube, Tresoreikammer

I im städtischen Bereich
  • so wanne dat man rechgent up der rentkameren zů drin mainden
    1341 KölnAkten I 33
  • so wat van den deidingen ervelt, des sal vallen der stede drů veirdeyl up die rentkamere 
    1341 KölnAkten I 34
  • item solin zwene unser heirrin van deim engen rade ind zwene van den widen reden up der rentkameren bij den rentmeisteren sitzin
    1372 KölnAkten I 88
  • man [sal] eynen rentmeister kiesen, die darupp geeyt sal werden, alle jaer, als lange he an der rentkameren blijf, der steede guit niet me zo geniessen dan synen gesatten loen
    1400/28 Loersch,AachRdm. 198
  • so sollen de knechte hebn ut der rentekameren ... twe par scho
    1419 UnnaStR. 47 [ebd.ö.]
  • [der bussenschutter sol] alle maned ene marck van den tzisemesteren up der rentekameren boren
    1443 SoestChr. II 43
  • einkomen und nutzungen des obernn monche closter zu F. ... xxv fl. die rentkammer zu Leiptzick auff walpurgis
    1542 FreibergUB. I 372
  • diejenigen, so in wochen zwene tage feill habenn, [sollen] alle quartalia 6 gr. in gemeyner stad rentcamer zu geben ... scholdig sein
    1563 ZSchles. 18 (1884) 199
  • [2 stathelder] sulten alles davan [an Privatpersonen verpfändete Güter und Nutzungsrechte] inkomende ... in ein kist uff der rentkamer stainde lagen
    1572 BuchWeinsberg II 231
  • daer worden se [gefangene Bürgen] eersten geset op den rentkamer 
    16. Jh. MnlWB. VI 1285
  • wann ein buͤrger ... sein buͤrger-recht aufzugeben ... bedacht, solle derselbige ... die nachsteuer von allen seinen vermoͤgen ... in der stadt rent-cammer ... entrichten
    1650 NördlingenStat. 212
  • in deren [rathhäußer] einem ... burgermeister und rath jederweilen zusammenkämen, auch ihre cantzley und rentenkammer wäre
    1683 FriedbergGBl. 5 (1922) 50
  • es soll ... demselben [bürgermeister] ... das ordinarium wegen verwaltung deß syndicats ... von der stadt rent cammer gereichet ... werden
    1689 UnnaHeimatb. 39
  • ein berl. scheffel roggens, so zur rentcammer umb martini a.c. zu liefern
    1732 UnnaHeimatb. 56
II im herrschaftlichen Bereich mit tw. über den Finanzbereich hinausgehenden Aufgaben
  • in der rechnung gleichwol allerlei gebrechen befunden, wie ihme [vogt] des aus der rentkamer clare vorzeichnus zugestalt solle werden
    1561 Kurland/Sehling,EvKO. V 120
  • solle die alte zeise in vnser rendt-cammer durch vnsern rendtmeister genommen, vnnd dem rathe jre gebuͤrender antheil dauon jederzeit zuruck gegeben werden
    1571 CCMarch. IV 4 Sp. 21
  • wen nw der hofemeister ein gut wirt were, so solt er auch billich ein camerradt sein, bey allen rechnungen der rentkamer, kochen, keller, baghauß und molhoff wochentlich abhoren helffen
    1578 Nostitz,Haushaltb. 119f.
  • [der Rentmeister hat] alle register und rechnungen ... in der rentecammer zu verwahren
    1593? v.d.Ohe,LünebVerw. 146
  • s.f.g. [haben], unangesehen die beiden posten in die cammer gebühren, dieselben in die rentcammer zu den ausgaben gelassen
    1594 v.d.Ohe,LünebVerw. 39 Anm. 124
  • alles das gelt, frucht vnd anders, so jedes orts herkommen nach hiervon [holtz] gefellt ... nirgend anderstwohin, dann ... zu vnser hieobigen rentkammer eingezogen ... werden sol
    1599 OPfalzLO. 243
  • [daß] den armen aus s.f.g. rente-cammer alle jahr ein tausendt marck lübsch ... entrichtet ... werden sollen
    1604 Westphalen,Mon. III 613
  • [haben wir] den dritten [dieser bewiddumbs-brieffe] bey unserer rent-cammer beylegen lassen
    1605/26 Sachsen-Coburg-Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 10
  • selbige hinterlassene vrkunden [Zollfreiheit bewirkende Bescheinigungen von Reichsrittern über ihren Eigenbedarf] von quartaln zu quartaln von ihnen, zollern, bey vnser renntkammer eingebracht werden sollen
    1611 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 106
  • daß unser cammermeister, itziger vnd kuͤnfftige ... die directur vnserer rendt-cammer ... sich ... angelegen sein laßen
    1621 HessSamml. III 200
  • sollen unsere secretarien solche [in der Prozeßführung] verwirkte strafen ... zu unserer rent-cammer liefern lassen
    1637 GesSammlMecklSchwerin I 47
  • [eine private Stiftung sollte] ewig und unablässig bei fürstl: rentecammer verbleiben
    1641/42 v.d.Ohe,LünebVerw. 37 Anm. 106
  • daß ... 2000 rthl. aufs höchste gegen ... versicherung, daß sie [oberräthe] solche gelder aus der rentkammer wieder in die zoll- und scatullgelder einliefern ... wollen, aus dero zollgeldern entlehnet ... werden mögen
    1645 ProtBrandenbGehR. III 81
  • [der hertzog zu Sachsen] ziehet selbige [dörffer] wieder alles recht zu seiner rente-cammer 
    1692 Westphalen,Mon. IV 3428
  • daß diejenige, so auff den verkauff frucht-brandtewein zu brennen verlangen ... von dero hiesigen renth-cammer jederzeit zulaͤngliche concession ausbringen sollen
    1694 HessSamml. III 385
  • ob sie [juden] solchen [juden-zoll] mit loͤsung eines jaͤhrlichen zettuls, bey dero renth-cammer abfuͤhren ... wollen
    1700 Mader,ReichsrMag. II 299
  • ist inquisit ... zu befragen ... ob es [das bestohlene] ein gemein- oder allmosen kasten, eine lands-fuͤrstliche rent-cammer oder sonst eine privilegirte sach etc. gewesen
    1707 SudetenHGO. Art. 19 § 28
  • daß hinfuͤhro sich niemand ... unterstehen solle, einige geschenk oder gabe ... fuͤr die expeditiones aus unseren cantzeleyen und der rente-cammer, ... zu unserm schaden ... zu geben
    1708 CCHolsat. I 21
  • wenn in post-wesen sachen, so einer ... entscheidung bedürffen, vorfallen, dieselben ... nach befundener wichtigkeit durch die rent-cammer an uns zu unserm geheimten consilio berichtet ... werden soll
    1713 CSax. I 539
  • daß die administration und oeconomie unserer domainen ... allein von unser rent-cammer respiciret [werden] ... solle
    1719 BrschwLO. II 589
  • am fuͤrstl. hof ist die rent-cammer darein die ordinair- u. extraordinair einkuͤnffte von des fuͤrsten seinem lande gebracht werden, so das alle gelder hineinlauffen. von dar werden sie wieder ausgetheilt und angewandt zu denen besoldungen derer officianten
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1475
  • zwey drittheil [der Strafe] in unsere hiesige renth-cammer, und ein drittheil der unter-obrigkeit zu erstatten
    1721 AltenburgSamml. I 246
  • wann wider die canzley oder die rente-cammer klagen einkommen sollten, [müßen] die praesidenten derselben collegien ... der session sich gänzlich enthalten
    1725 Pries,RegConsHolst. 170
  • der gefangnen guͤter sollind in die gemeine rent-kammer [Übs. von fiscus] gelieferet werden
    1730 Leu,EidgR. III 6
  • daß die administration der domainen und die den landschatz betreffenden angelegenheiten, wie auch die daher zu berechnende revenuͤen, nicht weniger die verwaltung unser eigenen forst, se.k.m. hiesiger rent-cammer ... obliegen
    1731 HadelnPriv. 349
  • die rent-cammer [hat] den richtigen einlauff derer fuͤrstl. ein-kuͤnffte und ordentliche ausgabe zu verwalten
    1733 Zedler V 425
  • sonsten die geld-straffen, welche von unsern justitz-collegiis erkandt werden, in unsere rent-cammer fliessen
    1736 BrschwLO. I 722
  • renterey, oder rentkammer, ... rent-haus, lat. curia fisci, aerarium, werden diejenigen collegia genennet, in welchen uͤber die fuͤrstl. einkuͤnffte und ausgaben rechnung gefuͤhret wird
    1742 Zedler 31 Sp. 623
  • daß hinkuͤnftig niemand auf dem platten lande weiter mit kurzen waaren hausiren solle, welcher von dero rentkammer keine schriftliche erlaubnis erhalten
    1749 LVerordnLippe II 17
  • welche [gemeine rechte] die faͤllige und erblose guͤter der fuͤrstlichen rent-cammer zueignen
    1752 Greneck 218
  • [die] dero rent-cammer sehr zur last fallenden uferbaue
    1769 CSax. I 983
  • dergleichen privat-guͤter nun seynd diejenige lande, gebiete, orte, oder guͤter, deren eigenthum und nuzniessung zwar dem landes-herrn auch zustehet, deren gefaͤlle er aber nicht in seine rent-cammer fliessen laͤsset, noch sie zu denen ordentlichen staats-ausgaben, sondern sonsten nach seinem gefallen, anwendet
    1769 Moser,RStändeLand. 212
  • die rentkammer zu Amberg siehet mehr einem collegio als renntkammer gleich, ist aber gleichwohl nur eine bloße cameraldeputation und hat nicht mehr gewalt als ein anders rentamt
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 213
  • von denen strafen und confiscirten summen, soll jedesmal ein drittheil unserer rent-cammer gehören
    1772 CSax. I 1003
  • daß ... der anwald unsrer rent-cammer ... auch in den herzogthümern Bremen und Verden die in anspruch genommene bey denen unter-gerichten ... zuvörderst belangen müsse
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 28 § 30
  • bey unablöslichen jährlichen renten ... müssen [für die Rechtskraft der Zahlungsminderung aus Gewohnheit] ... dreyßig oder gegen kirchen und städte, wie auch unsre rent-cammer, vierzig jahre verflossen ... seyn
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 65 § 15
  • keine ... reunionsklage ... angenommen werden solle, wenn 1) das stuͤck landes ... mit ausdruͤcklicher einwilligung unserer rentekammer oder des gehoͤrigen oberbeamten veraͤußert waͤre
    1774 SystSammlSchleswH. II 1 S. 187
  • straßen, welche unsere rent-cammer zu bauen hat
    1781 CSax. I 1110
  • daß die gemeinschaftliche regierung und rent-kammer [für Sponheim] aufgehoben werde
    1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 9
  • daß an allen orten, wo unsere rentkammer ... die zusammenlegung der güter nötig ... erachten wird, auf den ungegründeten widerspruch der ... gemeindsglieder nicht weiter rücksicht genommen ... werden solle
    1784 Diez u. Hadamar/QNPrivatR. II 2 S. 398
  • die praͤsidentenstellen der regierungen, konsistorien, kirchenraͤthe, hof- und renth-kammern u.s.w. werden fast in allen laͤndern an edeleute [!] vergeben
    1785 Fischer,KamPolR. I 543
  • die hoͤhern polizeysachen besorgen die geheimenrathskollegien und die regierungen. im preußischen, oesterreichischen und im gothaischen die generaldirektorien, die kriegs- und domainenkammern, die renthkammern und hofkammern
    1785 Fischer,KamPolR. II 127
  • in manchen provinzen hat die kammer, oder, wie sie auch heißt, die hofkammer, die rentkammer u.s.f. die saͤmmtlichen einkuͤnfte eines landesherren zu verwalten, in andern nur die so genannten kammer- oder tafel-guͤter, in andern noch andere zweige der einnahme
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 201
  • dieses [kirchen-vermoͤgen] hat bisher unsere fuͤrstl. rentkammer unter ihrer obsorge gehabt
    1797 BadKirchInstr. 169
  • heutiges tages fließen ... die zoll-einkuͤnfte zum willkuͤrlichen gebrauche der rent-cammern ein
    1798 Hagemann,PractErört. I 21
  • die collegien [für die verwaltung der staatswirthschaft] haben in den verschiedenen laͤndern verschiedene namen erhalten, als hofcammern, finanzcollegien, domainencammern, rentcammern, rechencammern, amtscammern etc.
    1800 RepRecht V 59 Anm. i
  • niemals darf nun eine solche zahlung [für die kirchlichen beduͤrfnisse] aus der gemeindscasse, ohne genemigung der kurfuͤrstl. renntcammer ... gemacht werden
    1806 Roman,BadKirchR. 111
  • von den den mittelbehoͤrden (seyen es provinzial-regierungen und rentkammern oder general-commissionen) ausfließende willens-erklaͤrungen, die eine bleibende norm ... werden sollen
    1807 SammlBadStBl. II 11
III
im Heiligen Römischen Reich
  • dieselbe pene halb yn unsere kunygliche rentkamere und die andere helffte dem ertzbusschoff
    1401 RTA. IV 246
  • die roͤmische kaͤyserin [hat] ratione ihrer rent-cammer mit ihrem herrn ... gleiche jura ac privilegia fisci, und also das vorgangs-recht bey einem concursu creditorum & tacitæ hypotecæ in aller dero renterey-verwandten habenden guͤter
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 1201
  • welche verordnung [von 1548 über die Erhebung des Finanzbeitrags Burgunds zum Reichskammergericht] auch bey der koͤniglichen rent-cammer eingeschriben ... worden
    1737 Moser,StaatsR. I 323
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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