Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentkammerbediente

Rentkammerbediente

, m.

wie Rentereibediente 
  • nachdem wir [Landgraf] vernehmen, daß die hiesige postmeister und ... der stadtschreiber ... bey allerhand begebenheiten unsern cantzley- und renth-cammer-bedienten, ja allerdings unsern registratoren sich vorziehen und den rang vor selbigen nehmen und wir dann ... nicht sehen koͤnnen, wie ermelte post-meistere und stadt-schreiber sich einiger praerogativs oder rangs gedachter unser cantzley- oder renth-cammer-bedienten, vielweniger aber fuͤr unsern registratoren, als welche bishero mit unsern beambten secundum ordinem receptionis zu gehen hergebracht, anzumassen unterstehen, sondern es bleibt diesen vor jenen der rang und vorzug billig
    1699 HessSamml. III 440
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