Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentkammerratskollegium

Rentkammerratskollegium

, n.

Ratskollegium einer Rentkammer 
  • daß die geheimbde regierungs- hoff-gerichts und rent-cammer-raths-collegia, wie auch die dazu gehoͤrige ... bediente ... jederzeit sollen bestellet seyn ... und daß ... kein theil der in den instrumento pacis zugelassener religionen davon excludirt seyn ... solle
    1685 Struve,PfälzKHist. 691