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vorwiegend mit der Verwaltung von Einkünften und Ausgaben, oft aber auch mit jurisdiktionellen Aufgaben betrauter Beamter, häufig in leitender Stellung
I im Bereich der städtischen, auch universitären Verwaltung
II im herrschaftlichen (auch: landständischen) Bereich, insb. bei der Verwaltung des Kammerguts (I); nicht immer von I zu unterscheiden, häufig in Aufzählungen der leitenden Amtsträger als Normadressaten
I Amt, Aufgabe eines Rentmeisters 
II Amtsstelle bzw. Kasse eines Rentmeisters (II) 
wie Rentamtgefälle 
(nur) durch die Zahlungsverpflichtung eines Rentmeisters (II) abgesicherter Schuldschein, in den Niederlanden zur Staatsfinanzierung eingesetzt
I Buch zur Verzeichnung der von einem Rentmeister zu erhebenden Leistungen und der zugrundeliegenden Rechtsverhältnisse
II Buch zur Verzeichnung der Ausgaben und Einnahmen eines Rentmeisters 
II wie Rentmeisteramt (II); auch das entsprechende Gebäude
III das einer (hier: für die Domänenverwaltung zuständigen) Rentmeisterei (II) zugeordnete Gebiet
Amtseid eines Rentmeisters 
Rechnung (II 1) einer Rentmeisterei (II) 

rentmeisterisch

, adj., auch adv.
einem (bayerischen) Rentmeister vorbehalten

(Rentmeisterschaft)

, f., mnl. auch n.
Wahlprozedur für das Amt eines Rentmeisters (I)