Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rentmeisterisch
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(Renteloskündung)
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Rentmeisterbrief
Rentmeisterbuch
Rentmeisterei
Rentmeistereid
Rentmeistereirechnung
rentmeisterisch
, adj., auch adv.
einem (bayerischen) Rentmeister vorbehalten
- die von S. [sollen] ... jede sich in der statt ... begebende rentmaisterische oder vicedombische verbrechen ausser ... zuethuen unsers rentmaisters selber ... abzestraffen macht haben1602 StraubingUB. 722
- malefitzische, vitzdombische und rentmaisterische fähl1629 Oberpfalz/Leiser,Strafgerichtsb. 111
- darüber [marchstain ua.] soll niemand ... fräveln bei vermeidung rentmaisterischer straff1667 Innviertel/ÖW. XV 17
- wo aber ainer dem andern unbillich ... vor mittag angreift oder belaidigt, der soll rentmaisterisch abgestrafft werden. wo es aber nach mittag beschech, soll es ein gerichtshandl sein17. Jh.? Innviertel/ÖW. XV 108
- an orten, wo rentmeisterischer umritt gehalten wird1772 Wagner,Civilbeamte II 67Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- rentmeisterische instruction1774 Wagner,Civilbeamte I 23Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bey den dem rentmeisterischen umritt unterworfenen staͤdt- und markts-beamten1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 10Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die dem rentmeisterischen umritt unterworfen gewesenen staͤdte und maͤrkte1786 KurpfSamml. III 196Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)