Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rentmeisterisch

rentmeisterisch

, adj., auch adv.

einem (bayerischen) Rentmeister vorbehalten
  • die von S. [sollen] ... jede sich in der statt ... begebende rentmaisterische oder vicedombische verbrechen ausser ... zuethuen unsers rentmaisters selber ... abzestraffen macht haben
    1602 StraubingUB. 722
  • malefitzische, vitzdombische und rentmaisterische fähl
    1629 Oberpfalz/Leiser,Strafgerichtsb. 111
  • darüber [marchstain ua.] soll niemand ... fräveln bei vermeidung rentmaisterischer straff
    1667 Innviertel/ÖW. XV 17
  • wo aber ainer dem andern unbillich ... vor mittag angreift oder belaidigt, der soll rentmaisterisch abgestrafft werden. wo es aber nach mittag beschech, soll es ein gerichtshandl sein
    17. Jh.? Innviertel/ÖW. XV 108
  • an orten, wo rentmeisterischer umritt gehalten wird
    1772 Wagner,Civilbeamte II 67
  • rentmeisterische instruction
    1774 Wagner,Civilbeamte I 23
  • bey den dem rentmeisterischen umritt unterworfenen staͤdt- und markts-beamten
    1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 10
  • die dem rentmeisterischen umritt unterworfen gewesenen staͤdte und maͤrkte
    1786 KurpfSamml. III 196