Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentner

Rentner

, m.
I j., der (meist auf Grund einer Kapitalzahlung) Anspruch auf eine Rente (I) hat; Veränderungen des Sicherungsobjektes bedürfen häufig seiner Zustimmung
II j., der von Renteneinkünften lebt
IV j., der eine Rente (I) zu zahlen hat