Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentpachtgeber

Rentpachtgeber

, m.

j., der zu einer Pachtzahlung verpflichtet ist
bdv.: Rentpachter
  • [wir] vergoͤnnen ... predigern und provisoren ... die geldpacht, so unter 8 schillingen, imgleichen die gelder-rente, so unter 3 mark, und dann die kornpacht und zehend, so unter 6 himten, den rentpacht oder zehendgebern zu verkaufen
    1622 HadelnPriv. 216