Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentpachtgeber
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Rentner
Rentpachter
Rentpachtgeber
, m.
j., der zu einer Pachtzahlung verpflichtet ist
bdv.:
Rentpachter
- [wir] vergoͤnnen ... predigern und provisoren ... die geldpacht, so unter 8 schillingen, imgleichen die gelder-rente, so unter 3 mark, und dann die kornpacht und zehend, so unter 6 himten, den rentpacht oder zehendgebern zu verkaufen1622 HadelnPriv. 216Faksimile (ca. 160 KB)