Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentrechnung
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, f.
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Ablegung finanzieller Rechenschaft; auch das entsprechende Schriftstück
vgl.
Renteirechnung
- [Übschr.:] kirchenveter, vorsteher und derselbigen renten- und gefellen-rechnungen1572 Anhalt/Sehling,EvKO. I 2 S. 573Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- verfertigung einer allgemeinen rent-rechnung uͤber unsern gantzen staat der einnahme und ausgabe1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 822
- abhoͤr der rentrechnungen1767 Mader,Friedberg II 46
- daß hieruͤber [robotgelder] aus den rentrechnungen von darum keine berechnung gezogen ... werden koͤnne, weil derlei bauernsoͤhne, und ausgetrettene alte wirthe ... mit den uͤbrigen holden und innleuten unter einer rubrik gefuͤhrt werden1787 HdbchÖstGes. XIII 22Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- rentrechnung ... eine rechnung in einer rentenei, die rechnung, berechnung der renten1809 Campe III 819