Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentsache

Rentsache

, f.

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landesherrliche Einkünfte betreffende Angelegenheit
  • dieweil in solchem [Kammer-] rath auch von rentsachen, und ... von der hof- und haushaltung geratschlagt werden soll, mögen der marschalck und der rentmeister, wann sie diesfalls etwas anzuzeigen haben, dasselbe alsdann vorbringen
    1593? v.d.Ohe,LünebVerw. 44
  • [Buchtitel:] herrn Christiani des andern, hertzogen zu Sachsen ... erledigung derer gebrechen, welche ... von der landschafft ... in consistorial- iustitz- vnd renthsachen übergeben [oO. 1612]
  • daß alle rechnungs- ambts- forwergs- haußhaltungs- auch andere renth- und administration-sachen ... die cammer-raͤthe vor sich zu ziehen ... macht haben
    1670 CAug. I 1149
  • die in cammer- und rent-sachen eingewandten appellationes [sollen] keinen effectum suspensivum, sondern nur devolutivum haben
    1770 CAug. Forts. I 1 Sp. 1342 [ebd.ö.]
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