Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentverschreibung

Rentverschreibung

, f.

Rentbrief bzw. dessen Inhalt; rechtlich als unbewegliches Gut gewertet
  • in allen andern aber des erstabgestorbenen ... liegenden oder unbeweglichen gütern (worunter auch die rentverschreibungen, sie seyen loßbar oder unloßbar ... mit zu verstehen)
    1663 KurkölnLR. VIII § 3
  • interesse moræ von jeder erweißlich nicht bezahlten jahr-renth ... in der 2ten renth-verschreibung ... enthalten
    1769 Cramer,Neb. 89 S. 5