Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentwein

Rentwein

, m.

als (Natural-) Rente (I) entrichteter Wein
  • daß hinfürter ein jeder bürger sein eigen gewächsthum in den trauben ... und durchaus kein renth- oder schuldtwein ... einzuführen macht haben solle
    1586 Thiel,Bernkastel 156