Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentwein
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(Renteversetz)
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Rentwein
, m.
als (Natural-) Rente (I) entrichteter Wein
- daß hinfürter ein jeder bürger sein eigen gewächsthum in den trauben ... und durchaus kein renth- oder schuldtwein ... einzuführen macht haben solle1586 Thiel,Bernkastel 156Faksimile (ca. 75 KB)