Renunzierung, f.
Renunzierung, f.
Verzichtleistung
-
daß solchen gesatzwidrigen und bösen nachvolg mit sich ziechenden sachen by zeiten gewehrt und nach uffheb- und renoncierung derglichen verbündtnussen getrachtet werde1654 BernStR. VII 1 S. 106 Faksimile