Repräsentant, m.

Person, die eine Institution rechtlich vertritt
  • sollen capitalien für die kirche aufgenommen werden: so ist der beytritt des patrons oder ... in ... ermangelung, der gemeine oder deren repräsentanten erforderlich
    1794 PreußALR. II 11 § 645
  • [daß der] staatsbürger ... zu jeder besondern kriegserklärung vermittels seiner repräsentanten seine freie beistimmung geben muß
    1797 Kant,Rechtslehre 153
  • diese repräsentanten werden sich ins hauptort des cantons begeben, mit vollmacht einen organisationsplan für die innere verwaltung des cantons zu berathen
    1801 Bern/AktSammlHelvet. VI 930
  • der repräsentant auf die helvetische tagsatzung
    1801 Unterwalden/AktSammlHelvet. VII 1560 Faksimile
  • ständen ... [das heißt] einem teil der nation, der teils als adel und geistlichkeit für sich selbst persönlich mitspricht, teils als dritter stand ein repräsentant des übrigen volks ist
    1802 Hegel,PolitSchr. 93