Repudiensache, f.

Angelegenheit, die ein Repudium betrifft, dh. die durch einfache Formel besiegelte Trennung eines Braut- oder Ehepaares und die damit zusammenhängenden, unter bestimmten Bedingungen eintretenden gegenseitigen Forderungen
Sachhinweis: Zedler 31 S. 666
  • in ... alimentations- ... ehe- ... divortien- ... repudien- ... und dergleichen sachen
    1657 HessSamml. II 460 Faksimile