Residenzjahr, n.

Zeitraum, in dem eine Residenz (II) angeordnet ist
  • soll ein junior-canonicus in den 2 ersten residentz-jahren dieser bursæ nicht faͤhig seyn
    1640 Staphorst,HambKG. I 2 S. 448 Faksimile
  • wenn ein neu kapitularfräulein die schule oder residenz nicht halten wollte, dieselbe des residenzjahres renten karieren, und solche ... zu des stifts besten angewandt ... werden [sollte]
    1716 Esser,Hohenlimb. 284
  • residentz-jahre ... heissen in dem geistlichen kirchen-rechte und sonderlich bey denen dom-stifftern diejenigen jahre und zeiten, ... da sie nothwendig selbst in person zugegen seyn muͤssen
    1742 Zedler 31 Sp. 721 Faksimile
  • das erste residenzjahr, auch das klosterjahr, residentia novitia genannt, schreibt sich von den zeiten her, wo die canonici noch gemeinsam beysammen lebten
    1806 Vahlkampf,Miszellen II 156 Faksimile