Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Residenzstadt
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Residenzjahr
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, f.
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Ort, in dem sich der Wohn- und Amtssitz eines Herrschers befindet
vgl.
Hauptstadt (I),
Residenz (I)
- een residentz stadt ... der churfürsten van Cöllen16. Jh.? NrhAnn. 39 (1883) 37
- das vorhin ausser der statthalterin, der fraue gräfin von H. ... sich keine geborne frauen in meiner residenzstatt allhie aufgehalten [haben]1627 NeuburgKollBl. 60 (1896) 33
- in unserer oesterreichischen residentz-stadt Wienn1633 CAustr. I 392Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die taxordnung dieser beeden residenzstädte [Cölln und Berlin] sowohl der stadt Franckfurt an der Oder, so anno 1623 publiciret1645 ProtBrandenbGehR. III 317Faksimile - in Google Books
- [Urkundenausstellung] geschehen in j.f.g. residentz statt zue Teschen1649 ZSchles. 3 (1860/61) 380
- J.F. H. von W., der chf. haubt v. residentz statt M. oberrichter bekhennt von ambts- v. stattgerichts wegen1655 Indersdorf II 340Faksimile (ca. 397 KB)
- diß vnser [landgräflich-hessisches] consistorium vnd senatus ecclesiasticus sol in vnser residentzstadt Cassel seyn1657 HessSamml. II 448Faksimile (ca. 284 KB)
- actum in unser erzbischofflichen residenzstatt Salzburg1659 SalzbWaldO.(FRAustr.) 149
- geist- und weltlichen, was wuͤrden, stands oder wesens die seyn moͤgen, so in und vor unserer kayserl. residentz-stadt Wienn in dero burgfried seß- und wohnhafft seynd1667 CAustr. I 782Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- das voͤllige churfuͤrstenthum Pfaltz, sambt denen zugewandten fuͤrstenthumern Lautern und Simmern: wie auch der graffschafft Spannheim, Pfaltz, und bayrischen theils [von französischen Truppen] uͤberwaltiget, die churfuͤrstliche residentz-stadt Maintz und Trier besetzt1689 CAustr. I 139Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß hinfuͤhro alle diejenigen so zu einem inspectorat gelangen wollen, vorhero allhie in dero residentz-staͤdten eine probe-predigt zum allerersten ablegen sollen1689 CCMarch. I 1 Sp. 413Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß kein wittwer oder wittwe in unsern ... residentzstaͤdten proclamiret ... werden sollen, ehe und bevor derselbe verwittwete theil, welcher kinder aus der vorigen ehe hat, sich mit denenselben wegen ihres vater- und mutter-guts verglichen [hat]1690 CCMarch. I 2 Sp. 107Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- streitigkeiten wegen der verschiedenen jurisdikzionen in unsern residenzstädten1693 Fidicin IV 460Faksimile des Originaldrucks - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weilen von der hohen kayserlichen generalitaͤt zu kuͤnfftigen magazin-orthen die hoch-fuͤrstliche residenz-stadt Wuͤrtzburg ... determiniret worden1693 Moser,StaatsR. 30 S. 39Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- diße unsere haubt-kayserliche geburths- und residenzstatt Wienn als eine vormauer der gantzen christenheit1698 WienRQ. 334
- denen meisteren des kieferhandwerks in unserer residenzstatt Heydelberg, auch sonsten im oberambt Heydelberg1713 KirchheimW. 20
- nachdem wir einige zeithero ... erfahren müssen, wasmaßen in beeden unser residenzstätten S. und L. ... caffé häuser errichtet, auch in denenselben ... gewinnsüchtige spiele getrieben ... worden1736 Stern,JudSüß 237
- dann in unsrer fuͤrstlichen residenzstadt W. zu erhaltung einer guten polizey ein sonders gericht der oberrath genannt vor unruckdenklichen jahren ... ist aufgerichtet ... worden1745 SammlVerordnWürzb. II 389
- tolerati heissen in der hiesigen residenzstadt jene, welche weder das große noch das kleine buͤrgerrecht, sondern nur von dem stadtoberrichteramt einen toleranzzettul erlangt haben1768 Kreittmayr,AnmCMax. V 1752
- der meyer unserer residenzstadt Bonn1784 ArchKulturg. 1 (1903) 101
- ein buͤrger der residenzstadt, wenn er ausser derselben wohnt ... muß, um nicht seines buͤrgerrechtes verlustigt zu werden, alle jahre 19 kr. sogenanntes recognitionsgeld entrichten1788 Thomas,FuldPrR. I 179Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- in unsrer residenzstadt soll ein oberappellationsgericht als letzte instanz in civil- und peinlichen rechtsfaͤllen ... angeordnet werden1808 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 103Faksimile - in Google Books
- wie die jeden orts bestehende stadt- und amtschreiber die bezirksstaatsschreiber fuͤr die amtssaͤßigen personen sind, so sind sie es auch fuͤr die kanzleisaͤßigen personen, welche nicht in einer der residenz- und provinzstaͤdte Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg ... wohnen1809 SammlBadStBl. II 319