resignieren, v.

aufgeben, abdanken, zurücktreten, im Partizip auch: Person, die ihr Amt aufgibt, zurücktritt
  • dat wir P. [Bischof von Münster] onuertzochlichen ... onsse gestichte suelen updraghen, setzen ende resignieren
    1381 Lacomblet,UB. III 754 Faksimile
  • daß er die ... pfarr und caplanye zu E., selbs persönlich besezen, die weder verthawschen, verwechßlen, alienieren noch resignieren ... wölte
    1539 SchrBodensee 18 (1889) Anh. I 49 Faksimile
  • widers seit her J., doe her J.S. die vicarie resigneirden an die ghiffters, sie he nyet mier mechtich gewest, sich des guetz to vnderwinden ader to kroeden
    1542 DuisbNotgerProt. 117
  • der ersam ... priester, der die ... pfruͤnd ... von vns zu lehen gehabt hat, dieselben sein meß vns ... frei ledig an die handt resigniert [hat]
    1568 Zwengel 214r Volltext (und Faksimile)
  • Erzbischof S. van I. vorhabens, das stift C. und churfurstendomb zu resignern, abzudanken und ein dochter von Arburch zu truwen
    1577 BuchWeinsberg II 346 Faksimile
  • [es] soll keine manns-persohn auß dem bad-mittel nicht verrucken oder abziehen, er habe dann zuvor sein officium resignirt
    1613 BadenBadO. 146 Faksimile
  • und nachdemmalen auch unter währenden kriegsläuften und seiter des getroffenen friedensschlusses den cameralpersonen und deren respektive wittiben, waisen und erben ein namhaftes an ihren und der abgestorbenen salarien ausstehet, so soll zu verhütung allerhand konfusionen und ohnrichtigkeiten den beisitzern auch auf jedes zurück- und unbezahlt ausstehendes jahr erstangedeut erhöhte besoldung, doch gegen aufhebung und zessierung ihrer wegen der neglecten, sowohl der noch lebenden, als abgestorbenen, wie auch resignierender, soviel die von dem pfennigmeister designierte unbezahlt hinterständige jahre betrifft, habender ansprüch und forderungen, mit einschließung unsers kaiserlichen fiskals und advocati fisci, gefolget und abgetragen; ein solches doch allein auf diejenige zeit, in deren sich der ein und andere in dem ort des gerichts unser und des heiligen reichs stadt Speyer befunden, auch demselben und seinem amt würklich abgewartet hat, verstanden
    1654 JRA.(Laufs) § 12 Textarchiv: JRA.(Laufs) § 12
  • daß ... im fall ein burger zum hoff-befreyten angenommen wird, derselbe sein burger-recht alsobald resigniren ... solle
    1660 CAustr. I 478 Faksimile
  • soll ich ... die pfarr dem herrn ordenspatron in manus ordentlich resignieren
    1682 Stutz,Abh. XVI/XVII 234
  • frau abdissin und einer jeden capitular-fräulein soll jeder zeit ... zu resigniren freistehen, aber eine qualificirte wieder einbringen
    1694 ClarenbergUB. 427 Faksimile
  • dass eine der evangelischen religion zugethane aebtissin in D., wenn sie sich verheyrathet, nicht nöthig habe zu resigniren
    1708 RepRecht I 307 Faksimile
  • wann einer der ober-appellations-raͤthe verstirbet, oder seine rahts-stelle resigniret ... soll sofort unser collegium ... um eine anderweite benennung oder præsentation ansuchung tuhn
    1712 BrschwLO. II 10 Faksimile
  • hat nun sowohl auf den dienst als die inspectoratsbesoldung gar resigniret
    1750 ActaBoruss.BehO. VIII 724
  • laut einer ferneren... resolution... wurde auf einen anfrags-bericht wegen der obsignir- und verhandlung der verlassenschaft eines resignirten pfarrers, beneficiaten und andern unpræbendirten priesters hiemit pro resolutione angefuͤgt
    1774 Wagner,Civilbeamte I 125 Faksimile
  • die rechte des papstes nach diesen konkordaten sind: ... der papst vergibt... die pfründen, welche mit päpstlicher bewilligung resigniert werden
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 60