resolvieren, v.
resolvieren, v.
entscheiden, festsetzen, beschließen, einen Beschluß öffentlich machen und erklären, auch im weiteren Sinne: nach einem Beschluß auswählen
vgl.
Resolution
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daß weilen gleichwohl die executions-ordnung und crays-verfassung, eine von gesammtem reich allschon in anno 1555 resolvirte sache sey1563 Moser,KreisAbsch. I 294 Faksimile
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dem nagh hadt men ... resulwiret, de lenderie und kercken guider erfflich tzu verkoepen1578 Brinkmann,Bochum 73
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die ... dem kriegsrath untergebene ... dienerbesoldungsbesserungen ... werden auf des kriegsraths fürbringen von uns nach unserm gnädigsten willen und gefallen resolviert1608/12 Fellner-Kretschmayr II 396 Faksimile
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wir vns hierinnen ohne deren ... bewilligung vnserer stadt regimentsverfaßung nach nicht resolviren können ... ersuchen e. gnad. wir ... sie, bies wir vns mit ... vnseren gilden ... beredet ... mit dero von vns begerter erklerung ... [zu] gedulden1631/32 HarzZ. 3 (1951) 37
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wann wir uns daruͤber ... allergnaͤdigst resolvirt und verwilligt, daß1640 Weingarten,Fasc. I 1 S. 201 Faksimile
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reichshofrathsordnung. evangelische präjudicial-quästionen wollen resolvirt haben, ob, wie im kammergericht, auch gleichheit in der religion im reichshofrath zu observiren1643 ProtBrandenbGehR. II 81 Faksimile
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daß die resolvirte verfassung fuͤr dißmahl wider den tuͤrcken anzuwenden1664 RAbsch. IV 6 Faksimile
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aber sonsten bey einem ... restanten der außstand durch die ordinari-landschaffts-execution auß mangel habender guͤlden und guͤtter nicht eingebracht werden koͤnte: sollen sie es bey uns allerunterthaͤnigist anbringen, sodan wir uns der militarischen execution halber nach beschaffenen dingen gnaͤdigst resolviren werdenÖstExekO.1671 S. 312 Faksimile
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wider die bereits vor diesem resolvirte erhoͤhung des reichs-thalers ad 6 kreutzer1677 RAbsch. IV 115 Faksimile
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im fahl nun der alte marktrichter entlaßen und ein neüer resolvirt wüerdet1699 OÖsterr./ÖW. XIV 120
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ihro kayserl. majest. geruheten immittels und biß nicht dero allergnaͤdigste wirthschaffts-resolution in totum erfolget, sich ratione der obangezogenen gewerbs-separation auff eine richtschnur oder normam, wornach man sich bey der gnaͤdigst anbefohlenen gewerbs-abtheilung zuverhalten haͤtte, allergnaͤdigst zu resolviren1701 CAustr. I 239 Faksimile
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haben sich die kantengießer ... resolvirt, alle drey jahr ... allhier ... sich einzufinden1713 Reyscher,Ges. XIII 932 Faksimile
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ferner wurde bey einschickung dises reichs-conclusi an den kayser zugleich resolvirt: dessen innhalt dem commandirenden reichs-feldmarschall, zu seinem verhalt, und zur reichs-resolution ... zu communiciren1774 Moser,Reichstage II 420 Faksimile
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zu dieser stelle [Landesverweser] wurden immer von den ständen etwelihe vorgeschlagen, und vom landesfürst einer resolviret1790 SteirGBl. 6 (1885) 82 Faksimile